Scheidung - Was passiert mit der Immobilie?

Lassen Sie sich scheiden, stellt Sie sich zwangsläufig die Frage, was mit der gemeinsamen Immobilie geschieht. Da das Haus oder die Wohnung jahrelang Ihr Lebensmittelpunkt war und für Sie beide mit zahlreichen Erinnerungen verbunden ist, gilt es eine für beide Parteien optimale Lösung zu finden. Wir möchten Sie mit unserem Fachwissen unterstützen und erklären Ihnen in diesem Beitrag Ihre Möglichkeiten.

Verkauf

Die einfachste Lösung ist, die Immobilie gemeinsam zu verkaufen und den Erlös abzüglich des Hauskredits aufzuteilen. Dadurch werden Sie beide sowohl von Schulden als auch Unterhaltskosten entlastet. Für eine erfolgreiche Vermarktung stehen wir Ihnen gerne mit zahlreichen Leistungen zur Verfügung und ermöglichen Ihnen damit einen unbeschwerten Verkaufsprozess.

Auszahlung

Einigen Sie sich mit Ihrem Partner darauf, dass einer von Ihnen in der Immobilie wohnen bleibt, muss der andere ausgezahlt werden. Dazu wird der Eigentumsanteil des Lebensgefährten mit dem aktuellen Immobilienwert zusammengerechnet. Das Team von Rapunzel-Immobilien hilft Ihnen gerne und führt eine professionelle Immobilienbewertung durch. 

Gemeinsame Vermietung

Haus mit Richterhammer

Eine gemeinsame Vermietung bietet sich an, wenn Sie beide ausziehen, aber dennoch Eigentümer bleiben und durch die Mieteinnahmen Gewinne erzielen möchten. Haben Sie bisher Ihre Immobilie finanziert, zahlen Sie weiterhin den Kredit ab und müssen demnach keine Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen. Außerdem entfallen die Grundbuchkosten, da der Grundbucheintrag nicht geändert wird.
Wichtig ist, dass Sie klären, wer künftig welche Aufgaben übernimmt. Als Vermieter müssen Sie beispielsweise regelmäßig Nebenkostenabrechnungen erstellen oder bei Schadensfällen helfen.

Wohnungseigentum teilen

Ist das Verhältnis zwischen Ihnen und Ihrem ehemaligen Partner nach wie vor gut, macht in manchen Fällen die Teilung des Wohnungseigentums Sinn. Dazu wird die Immobilie in zwei selbstständige Wohnungen getrennt. Eine notarielle Beurkundung dieser Teilung ist in jedem Fall notwendig.

Teilungsversteigerung

Findet keine Einigung statt, ist eine Teilungsversteigerung eine Option. An der Versteigerung kann jeder beliebige Dritte teilnehmen. Der Erlös wird zwischen Ihnen und Ihrem Partner geteilt. Diese Möglichkeit sollte jedoch gut durchdacht werden, da der Preis oft geringer ausfällt als bei einem Verkauf.

Mit Rapunzel-Immobilien zur optimalen Lösung

Eine Scheidung ist insbesondere im Hinblick auf eine gemeinsame Immobilie mit vielen Fragen verbunden. Wir sind Ihr Immobilienexperte in Nideggen und ganz NRW und stehen Ihnen in allen Lebenssituationen zur Seite. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch.

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Rapunzel-Immobilien Marion Schmitz

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